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Reglement 1. Einleitung Das vorliegende Reglement gibt umfassend Auskunft über die Kinderkrippe Chräienäscht. Es orientiert Eltern, die ihr Kind in die Krippe bringen über Grundsätze, Tagesablauf, Personal, Tarife, usw. 2. Betreuungsgrundsätze Die Kinder werden von qualifiziertem Personal betreut. Ziel der Betreuung ist die altersgerechte Förderung der sozialen, emotionalen, sprachlichen und geistigen Fähigkeiten der Kinder. Der Tagesablauf der Krippe ist fest strukturiert sowie abhängig von den Bedürfnissen der Kinder. Gezielte Aktivitäten sollen die Förderung der Kinder unterstützen. Die Kinderkrippe soll ein Lebensraum sein, der kindergerecht eingerichtet ist und die Kinder anregt, sich in diesem zu behaupten, Rücksicht zu nehmen und zu spielen. 3. Betriebsbewilligung Der Betrieb verfügt über eine kantonale Betriebsbewilligung. 4. Sicherheit Für die Sicherheit der Kinder wurden Massnahmen getroffen wie: Sicherheitsschlösser, geschützte Steckdosen, Feuerschutzregeln, Fallschutz bei Treppen und Spielgeräten. Die Solothurner Gebäudeversicherung hat die Räumlichkeiten überprüft und gutgeheissen. 5. Trägerschaft und Krippenleitung Die Kinderkrippe Chräienäscht ist konfessionell & politisch neutral und wird privat geführt. Die Kinderkrippe wird von Frau Angelica Fischer-Malizia, einer diplomierten Kindergärtnerin geleitet. 6. Personal Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung. Zusätzlich werden Praktikantinnen und Praktikanten angestellt, welche während eines Jahres mitarbeiten um Erfahrungen zu sammeln. 7. Öffnungszeiten, Betriebsferien Die Krippe ist Montag bis Freitag von 07.00h bis 18.00h geöffnet. Die Kinderkrippe ist 5 Wochen pro Jahr geschlossen. Vor offiziellen Feiertagen wird die Kinderkrippe Chräienäscht bereits um 17.00h geschlossen. An kantonalen wie eidgenössischen Feiertagen bleibt die Krippe geschlossen. Diese Feiertage können nicht kompensiert werden. 8. Tagesablauf, Mahlzeiten Die Kinder werden zwischen 07.00h und 08.30h in die Krippe gebracht. Um 08.00h gibt es für die Anwesenden ein gemeinsames Frühstück. Ab 09.00h werden die Kinder in Gruppen betreut und bis zum Mittagessen, welches um 12.00h stattfindet, bestimmt jede Gruppenleiterin den Ablauf zusammen mit den Kindern selber. Nach dem Mittagessen ist Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Den Nachmittag verbringen sie wieder in den Gruppen. Ab 16.30h können sie wieder abgeholt werden. Die Kinder mit Halbtagsbetreuung und Mittagessen sind zwischen 13.15h und 14.00h abzuholen. Die Kinder, welche am Nachmittag betreut werden, treffen zwischen 13.45h und 14.00h ein.
Es wird eine gesunde, altersgerechte Verpflegung angeboten. Die
Kinder erhalten folgende Mahlzeiten: Die Kinder dürfen keine Esswaren mitbringen. Sie sollen Freude am gemeinschaftlichen Essen haben. Körperpflege und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur, sondern ein positiven Erlebnis sein. Zum Tagesablauf gehören die geführten Aktivitäten im „Kreisli“ wie z.B. gemeinsames singen, basteln, Geschichten hören, zum vorbereiteten wöchentlichen Thema! 9. Abholen der Kinder Die Kinderkrippe schliesst um 18.00h. Durch verspätetes Abholen der Kinder bis 15 Minuten wird ein Zuschlag von SFr. 20.00 verrechnet, ab 15 Minuten den Betrag von SFr. 50.00. Dieser Betrag ist sofort in bar zu bezahlen. Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, ist dies der Krippenleiterin oder Gruppenleiterin rechtzeitig mitzuteilen. Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Das Auto wird jedoch nur in Ausnahmefällen benutzt, wie Arztbesuch, Tagesausflügen, etc. 10. Kindergruppen Die Kinder werden in altersgemischten Gruppen betreut. Eine Kindergruppe umfasst in der Regel 6 bis 8 Plätze. Kinder unter 2 Jahren beanspruchen 1.5 Plätze aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwandes. 11. Aufnahmebedingungen Es werden Kinder im Alter ab 4 Monaten bis zum Schuleintritt aufgenommen. Die minimale Aufenthaltsdauer pro Kind und Woche beträgt 1 ganzer oder 2 halbe Tage. 12. Eingewöhnungszeit Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und das Personal ausserordentlich wichtig. Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Die Eltern haben die Möglichkeit, das Kind während den ersten zwei Wochen bis es sich an die Mitarbeiterinnen und an die anderen Kinder ein bisschen gewöhnt hat, zu begleiten. Dauer und Anzahl müssen vorgängig mit der Krippenleitung abgesprochen werden. 13. Kleidung, eigene Spielsachen Die Kinder sollen der Witterung entsprechend bequeme Kleider tragen. Eigene Ersatzkleider sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen, wie auch Hausschuhe, Gummistiefel, Regenschutz, Pampers. Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Für Spielsachen, die in die Krippe mitgebracht werden, kann keine Verantwortung übernommen werden. Alle persönlichen Gegenstände wie Kleider, Schuhe, Spielsachen, etc. welche mitgenommen werden, müssen mit dem Namen des Kindes beschriftet sein. 14. Krankheit
Bei Krankheit oder Unfall kann das Kind nicht in die Krippe gebracht werden.
Aus organisatorischen Gründen muss die Krippe bis spätestens 8.30h
informiert werden. Bei Erkrankung des Kindes in der Krippe werden die Eltern
sofort benachrichtigt, damit sie das Kind sobald als möglich abholen können. 15. Versicherung Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich. Die Krippe verfügt über eine Gebäude - Haftpflichtversicherung. Für Schäden, die die Kinder verursachen, haften die Eltern. 16. Anmeldung, Gebühren, Tarife, Depot Die Anmeldung des Kindes erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anmeldung (Vertrag) und der Entrichtung der entsprechenden Gebühren. Der Vertrag erhält seine Gültigkeit nach Bezahlung der Einschreibegebühr und des Depots.
Warteliste
Einschreibegebühr
Tarife
Depot
Ferien und Absenzen
Sonderaufwendungen 17. Zahlungsbedingungen/Verrechnung Die Monatsrechnung wird jeweils zu Beginn des neuen Monats in Rechnung gestellt. Die Eltern verpflichten sich, die Kosten mittels eines Dauerauftrages bis zum 26. des Vormonats zu begleichen. Als Mahngebühr verrechnen wir SFr. 20.00, wenn die Zahlung bis am 1. Tag des neuen Monats nicht eingegangen ist. Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen wird der Platz anderweitig vergeben und der Vertrag ist sofort aufgehoben. Das bezahlte Depot geht zu Gunsten der Kinderkrippe. In den Kalendermonaten, in welchen die Krippe Betriebsferien hat, werden die effektiven Tage der Kinder verrechnet. 18. Kündigung/Änderung der Platzierung Der Betreuungsplatz kann von beiden Seiten ab dem 2. Monat mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist schriftlich auf das Ende jedes Monats gekündigt werden. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in die Schule oder den Kindergarten eintreten: Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Egerkingen schriftlich gekündigt werden. Änderungen der Betreuungstage unterstehen einer einmonatigen Kündigungsfrist per Ende Monat, müssen jedoch von der Krippenleiterin bewilligt werden. Bei einer Überschreitung der Kinderzahlen der betreffenden Gruppe kann die Anfrage jedoch erst bei einem grösseren Wechsel berücksichtigt werden. Zusätzliche Tage, welche das Kind in der Kinderkrippe verbringt, müssen vorgängig von der Krippenleiterin bewilligt werden. 19. Ausschluss Sollte der Betrieb durch untragbares Verhalten eines Kindes erheblich gestört werden, nimmt die Krippenleitung Kontakt mit den Eltern auf. Falls mit den Eltern keine optimale Lösung gefunden wird, kann die Krippenleitung einen sofortigen Ausschluss befinden. Der Entscheid ist schriftlich mitzuteilen. 20. Rücktritt Treten die Eltern vor dem Eintrittsdatum von dieser Vereinbarung zurück, haben sie an die entstandenen Unkosten einen Beitrag von Fr. 300.00 (Depot & Einschreibegebühr) zu leisten. 21. Mutationen Im Vertrag werden die persönlichen Angaben wie Arbeitgeber, Telefonnummern, Arzt und weitere wichtige Details erfasst. Damit die Erreichbarkeit der Eltern im Notfall gewährleistet ist, sind wir darauf angewiesen, immer die aktuellsten Daten schriftlich zur Verfügung zu haben. 22. Bestimmungen Dieses Dokument ist Bestandteil des Vertrages. Abweichende Bestimmungen sind schriftlich festzuhalten. Jede weitere Änderung ist Bestandteil des Vertrages. |
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